Nutzung elektronischer Medien
Beschluss der Schulkonferenz am 14.11.23
- Handys verbleiben während der Schulzeit ausgeschaltet im Ranzen.
- Smartwatches befinden sich im „Schulmodus“ und verbleiben während der Schulzeit im Ranzen.
- Im Unterricht dürfen private digitale Medien (insb. Smartphone und Smartwatch), ebenso wie in den Pausen nicht genutzt werden.
- Die Lehrkräfte können zu pädagogischen Zwecken die Benutzung privater digitaler Medien im Unterricht erlauben.
- Es gilt ein Nutzungsverbot für Kamera- und Tonbandaufnahmen von Smartphones und sonstigen Geräten.
- Bei wiederholtem Verstoß gegen die genannten Nutzungsregeln kann das elektronische Gerät bis zum Ende des Schultages einbehalten werden als pädagogische Maßnahme.
- Die Schule übernimmt in keinem Fall Haftung für private elektronische Medien (insb. Smartphon und Smartwatch).
Dieser Beschluss gilt für den Vor- und Nachmittag. Somit gelten die Regeln auch zu den Betreuungszeiten unserer OGS.