Schutzkonzept

Arbeit zu Intervention und Prävention

Stand: März 2020 – 2025

Einleitung

Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für Kinder ein weiterer Lebensabschnitt. Sie müssen sich neuen Herausforderungen stellen. Neben dem Lernen und der Unterrichtssituation ist auch das soziale Miteinander mit anderen Kindern in der Klasse, in der Pause und mit allen anderen Kindern der Schule als ein neuer Bereich dazugekommen. Dort werden Erfahrungen gemacht, wo Kinder allein und als Teil einer Gruppe agieren und reagieren. Dabei kann es auch zu Auseinandersetzungen kommen. Gewalt an Schulen ist kein neues, sondern ein bestehendes und 

wiederkehrendes Phänomen, mit dem Kinder in Berührung kommen. Daher ist es wichtig, sie von Lehrer- und Lehrerinnen-, Betreuer- und Betreuerinnen- sowie Elternseite darin zu unterstützen, einen konstruktiven Umgang mit Konflikten zu entwickeln. Im Mittelpunkt muss dabei die Erarbeitung einer geeigneten Konfliktkultur stehen, die wiederum eine funktionierende Kommunikation zwischen Schülern und Schülerinnen, Lehrern und Lehrerinnen, Betreuern und Betreuerinnen sowie Eltern voraussetzt. 

Mit unserem Schutzkonzept spiegeln wir, die Grundschule Stapelfeld, unsere Einstellung, Haltung und Werte gegenüber Menschen wieder. Die psychische und physische Unversehrtheit unserer Kinder und aller Personen, die an dieser Schule tätig sind, stehen hier im Vordergrund. Wir nehmen damit die Verantwortung für den Kinderschutz an.

Kinder haben ein Recht

Um die Persönlichkeitsentwicklung unserer Schüler und Schülerinnen zu entwickeln und zu fördern, stehen präventive Maßnahmen im Fokus unseres Schulalltags und unserer täglichen Unterrichtsarbeit. Dabei legen wir Wert auf Kommunikation, Achtung, Respekt, Freiheit, Gemeinschaft, Individualität und Verantwortung. Kinder haben ein Recht auf Bewegung und gesunde Ernährung.

Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Schule (Vor-und Nachmittag) bekennen sich zum Interventions- und Präventionskonzept gegen Gewalt und fördern dessen Umsetzung. Wir erwarten seitens der Eltern eine angemessene Unterstützung.

Wir tragen dafür Sorge, dass unsere Schule nicht zum Tatort wird und Schüler und Schülerinnen keine verbale, körperliche oder sexuelle Gewalt an unserer Schule erfahren.

Wir wollen ein Kompetenzort sein, an dem die Kinder, die innerhalb und außerhalb der Schule von verbaler, körperlicher und sexueller Gewalt bedroht oder betroffen sind, Hilfe und Unterstützung finden, um diese Gewalt zu beenden und verarbeiten zu können. Wir tragen Sorge für psychische und physische Unversehrtheit.

Ziel ist es, Schutz für betroffene Schüler und Schülerinnen herzustellen, präventiv und bereits bei ersten Anzeichen von Übergriffen und nicht erst bei strafrechtlich relevanten Gewalttaten.

Damit werden wichtige Schritte getan, das Tabu „Gewalt“, vor allem von sexueller Gewalt zu brechen, Täter und Täterinnen abzuschrecken und jeder Person in der Schule Sicherheit zu vermitteln. Prävention ist ein Qualitätsmerkmal unserer Schule.

Wir setzen als Schule ein wertvolles Signal für die Schüler und Schülerinnen:

Unsere Grundschule ist der Ort für unsere Kinder, an dem alle Mädchen und Jungen altersangemessene Informationen über Gewalt, auch sexualisierte Gewalt, erhalten sollen. Neben einzelnen Präventionspunkten kommt es auf eine präventive Erziehungshaltung und offene Kommunikation im Schulalltag an.

Die Präventionspunkte stellen gleichzeitig unsere Präventionsziele dar.

Es wird eine respektvolle, grenzwahrende Grundhaltung gelebt und im täglichen Miteinander vermittelt; zwischen den Kindern untereinander sowie zwischen Kindern und Erwachsenen. Ein kritischer, wertschätzender und toleranter Umgang mit Geschlechterrollen, sexueller Orientierung, Identitätsentwicklung, Vielfalt und Familienformen wird im Täglichen gelebt.

Folgende Präventionsmaßnahmen werden in unserer Schule speziell zum Thema sexualisierte Gewalt behandelt:

Mein Körper gehört mir: Förderung eines positiven Körpergefühls als Basis für ein altersgerechtes Selbstbewusstsein und Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Körper. Dazu gehört im Sachunterrichts das Thema „Mein Körper“ in Jahrgang 1, Theater „Dunkelziffer“: „Die große Nein-Tonne“ für Jahrgang 1 und 2

Deine Gefühle sind wichtig: Förderung des Vertrauens in die eigene Intuition und Stärkung von Gefühlen. Dazu gehört im Sachunterricht das Thema „Gefühle“ in Jahrgang 2, Theater „Dunkelziffer“: „Mein Körper gehört mir“ für Jahrgang 3 und 4

Sozialkompetenztraining: Ferdi-Training für Jahrgang 1 und 2, Verhaltenstraining für Grundschüler Jahrgang 3 und 4
Es gibt angenehme und unangenehme Berührungen: Unterscheidung von angenehmen und unangenehmen Berührungen, Vermittlung des Rechts auf Ablehnung von ungewolltem Körperkontakten und Aufklärung über sexuelle Übergriffe. Dazu gehört im Sachunterricht der Sexualkundeunterricht in Jahrgang 4, Theater „Dunkelziffer“: „Mein Körper gehört mir“ für Jahrgang 3 und 4, Gespräche im Klassenrat von Jahrgang 1 bis 4
Du hast das Recht NEIN zu sagen: Vermittlung des Rechts auf einen respektvollen Umgang mit eigenen und fremden Grenzen und das Erlernen von Abwehrstrategien. Dazu gehören Gespräche im „Klassenrat“ in Jahrgang 1 bis 4, die STOPP-Regel in unserer Schulordnung
Sprich darüber und suche Hilfe: Stärkung der Klassengemeinschaft durch gemeinsame Gespräche und Ausflüge, Erstellen eigener Klassenregeln, selbst aufgestellte Maßnahmen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung, Besprechen der Schulordnung, Einüben der Stopp-Regel und Durchführung des Klassenrates. Information über Hilfsangebote und Kooperationsstellen werden durch Projektangebote unserer Schulsozialarbeit gegeben und anhand einer Infoseite in unserem Schulplaner. Der Schulplaner ist für jedes Kind unserer Schule verpflichten und wird jährlich aktualisiert. Die Kosten werden über den Förderverein und verschiedene Sponsoren finanziert.
Du bist nicht schuld: Erlernen, wer Opfer und wer Täter ist und damit die Verantwortung in der Schuldfrage in die Hände des Täters zu legen. Dazu gehört das Theater „Dunkelziffer“: „Mein Körper gehört mir“ für Jahrgang 3 und 4, sowie der Sexualkundeunterricht in Jahrgang 4

Die präventive Arbeit unserer Schule in Teamarbeit: Schulsozialarbeit/ Lehrkräfte

Die Förderung der Sozialkompetenz sehen wir als Grundlage der Prävention gegen Gewalt, hier arbeiten Lehrkräfte und Schulsozialarbeit eng mit einander.

Prävention Bewegung und Ernährung

Wir sind eine bewegte Schule. Wir folgen Kriterien guten Unterrichts. Bewegung gehört bei uns in jede Unterrichtsstunde und zu den Pausen: Unsere Kinder haben im Unterricht die Möglichkeit den Ort zu wechseln, auch außerhalb des Klassenraums zu arbeiten und in unterschiedlichen Positionen zu lernen (z.B. an der Fensterbank, im Liegen auf dem Sofa oder auch im Stehen). Im Unterricht wechseln sich kurze Inputphasen mit Phasen selbstbestimmten Lernens ab. Ebenso besteht die Möglichkeit sich individuell eine Auszeit zu nehmen. Die Lehrkräfte nutzen die Möglichkeit bei Bedarf Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen mit der gesamten Klasse zu machen (z.B. Yoga, geführte Meditation, Fantasiereise, Igelballmassage, Pizzamassage).

Bei uns steht Bewegung im Vordergrund. In der folgenden Tabelle werden unsere präventiven Maßnahmen zum Konzept Bewegung dargestellt:

Neben ausreichender Bewegung, achten wir an unserer Schule auch auf eine gesunde Ernährung. Das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung beginnt mit einer gesunden Brotdose. Der Inhalt einer gesunden Brotdose wird den Eltern auf dem ersten Elternabend erläutert und den Kindern kurz nach der Einschulung im Rahmen des Sachunterrichts erklärt. Des Weiteren wird im Rahmen des EU-Programms „Obst und Gemüse“ die Schule wöchentlich zweimal mit regionalem Obst und Gemüse beliefert. Ebenso findet einmal im Jahr ein gemeinsames klassenübergreifendes gesundes Frühstück organisiert durch den Förderverein der Schule statt. Zur Vorbereitung auf das gesunde Frühstück beginnt der Schultag für alle Jahrgänge mit einem Quiz bzw. Spiel zum Thema Ernährung. Im Rahmen des Sachunterrichts erwerben die Kinder im Jahrgang 3/ 4 den AID-Ernährungsführerschein. Sie werden dazu angeleitet kalte und warme Speisen selbstständig zuzubereiten. Dabei wird die Ernährungspyramide in den Focus gestellt. Zum Teil werden die Lehrkräfte hierbei durch eine externe Ernährungsberatung unterstützt.

Angebote der Schulsozialarbeit, Vertrauenskräfte und andere Ansprechpartner (alle an Schule beschäftigten Erwachsenen) sind ein notwendiges Signal für unsere Kinder in Notlagen. Niedrigschwellige Beschwerdestrukturen sorgen dafür, dass problematische Vorfälle frühzeitig erkannt und benannt werden und entsprechend gehandelt wird.

Folgende Fragen geben dabei eine klare Antwort:

Wer darf sich beschweren?
Jeder darf sich beschweren

Worüber darf man sich beschweren?

Es ist wichtig, dass unsere Kinder ihre Rechte kennen: Kinderrechte im Allgemeinen und den Verhaltenskodex unserer Schule (u.a. Schulordnung, Verhalten in Umkleideräumen, Duschkabinen beim Schwimmunterricht, Fotografieren, Kontakte in sozialen Netzwerken, Toilettengänge) im Besonderen. Damit schaffen wir die Voraussetzung, dass sich Kinder in einem Fall von Gewalt anvertrauen.

Wie und bei wem darf man sich beschweren?

Der Interventionsplan regelt das Vorgehen in einem Verdachtsfall von Kindeswohlgefährdung und bietet allen schulischen Personen die notwendigen Handlungsstrategien. Er regelt das Vorgehen bei Verdacht, dass Schüler und Schülerinnen Gewalt erfahren und erfahren haben 

Lehrer und Lehrerinnen sind nach § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) angehalten und durch Landesgesetze dazu verpflichtet, bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung tätig zu werden.

Im Falle eines Verdachts von Kindeswohlgefährdung, wird folgender Interventionsplan umgesetzt; zu beachten ist hier das unterschiedliche Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt und anderer Arten der Kindeswohlgefährdung.

Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Beratung mit der Schulleitung und Schulsozialarbeit

Die Beobachtungen werden der Schulleitung und der Schulsozialpädagogin geschildert, gemeinsam wird geprüft, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.

Handelt es sich um einen Verdacht auf sexuelle Gewalt, bitte bei Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt weiterlesen.

Liegt keine Gefährdung vor, aber Hilfebedarf?

Welche Angebote kann die Schule oder die Sozialarbeiterin anbieten/vermitteln?
Überprüft wird, ob die Eltern die Hilfsangebote tatsächlich annehmen und umsetzten. Ändert sich die Situation des Kindes nach einer bestimmten Zeit nicht erkennbar zum Positiven, werden die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erneut abgewägt.

Sollte die Einschätzung sein, dass ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt,

ist innerhalb von 24 Stunden eine Fachkraft für Kinderschutz nach § 8a SGB VIII (InsoFa) hinzuzuziehen. 

Mit Hilfe dieser ist zu entscheiden, ob es sich um eine akute oder eine drohende Gefährdung handelt.

In einem Gespräch mit den Eltern (soweit dadurch der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird!) wird auf geeignete Hilfsangebote verwiesen.
Beratung der Eltern zur Kontaktaufnahme mit dem ASD, um sich dort Hilfe zu holen, muss stattfinden.

Sollten die Eltern diesen Rat nach einer bestimmten Zeit nicht annehmen, wird das ASD von der Schulleitung aus kontaktiert. Die Eltern werden darüber im Voraus informiert.

Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt

Beratung mit der Schulleitung und Schulsozialarbeit

Beobachtungen werden der Schulleitung und der Schulsozialarbeiterin geschildert und gemeinsam wird geprüft, ob gewichtige Anhaltspunkte für einen Verdacht auf sexuelle Gewalt vorliegen.

Liegt keine Gefährdung vor, aber Hilfebedarf?

Welche Angebote kann die Schule oder die Sozialarbeiterin anbieten/vermitteln?
Überprüft wird, ob die Eltern die Hilfsangebote tatsächlich annehmen und umsetzten. Ändert sich die Situation des Kindes nach einer bestimmten Zeit nicht erkennbar zum Positiven, werden die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erneut abgewägt.

Sollte die Einschätzung sein, dass ein Verdacht sexuelle Gewalt besteht, ist innerhalb von 24 Stunden eine Fachkraft für Kinderschutz nach § 8a SGB VIII (InsoFa) hinzuzuziehen.
Wenn sich der Verdacht auch innerhalb dieses Beratungsgespräches erhärtet, wendet sich die Schulleitung an den zuständigen ASD (Jugendamt) und übergibt den Fall an die zuständige Sachbearbeiterin. Die Eltern dürfen nicht informiert werden, das ASD (Jugendamt) übernimmt die Planung eines Elterngespräches, eventuell in Zusammenarbeit mit der Schule oder/und einer weiteren externen Fachkraft.

Die Schule kann sich Unterstützung bei der Fachberatung sexuelle Gewalt, Reinbek, Amt Stormarn) holen.

Maßnahmen und Rückmeldung durch das ASD (Jugendamt)

Das ASD (Jugendamt) veranlasst nach einer Abschätzung des Gefährdungsrisikos für den jeweiligen Schüler Maßnahmen nach dem SGB VIII. Das ASD (Jugendamt) unterrichtet die Schule über den Fortgang der Angelegenheit.

Schulinterne Verdachtsfälle

Bei schulinternen Verdachtsfällen wird ein externer fachkompetenter Kooperationspartner zur Einschätzung und Vorgehensweise einbezogen

Für die Umsetzung des Interventions- und Präventionskonzepts gegen Gewalt ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule an Fortbildungsangeboten zu diesem Thema, insbesondere zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ regelmäßig teilnehmen. Dieses dient der Qualitätssicherung, der fachlichen Weiterentwicklung, der Inhaltsweitergabe und vor allem der Sensibilisierung.

Basiswissen über sexuelle Gewalt an Kindern ist für alle schulischen Beschäftigten unerlässlich. Fortbildungen tragen zur Sensibilisierung bei und sind der richtige Ort, um Verunsicherungen und Fragen zu klären.

Folgende Schwerpunkte werden daher an der Grundschule Stapelfeld regelmäßig thematisiert:

ASD (Jugendamt)
Fachbereich Jugend, Schule und Kultur
Kreis Stormarn
Fachdienst Soziale Dienste
Mommsenstr. 11
23843 Bad Oldesloe
ASD Triittau (Stapelfeld, Braak und Brunsbek)
ASD Trittau (Siek und Hoisdorf)
ASD Barsbüttel (Barsbüttel)
Externe Beratungsstellen und Hilfe
in der Nähe für Betroffene:
Hilfstelefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530
Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche 116111
Elterntelefon 0800 111 05 50

BKE Onlineberatung für Jugendliche ab 14 und Eltern