Schutzkonzept
Arbeit zu Intervention und Prävention
Stand: März 2020 – 2025
Einleitung
Mit dem Eintritt in die Grundschule beginnt für Kinder ein weiterer Lebensabschnitt. Sie müssen sich neuen Herausforderungen stellen. Neben dem Lernen und der Unterrichtssituation ist auch das soziale Miteinander mit anderen Kindern in der Klasse, in der Pause und mit allen anderen Kindern der Schule als ein neuer Bereich dazugekommen. Dort werden Erfahrungen gemacht, wo Kinder allein und als Teil einer Gruppe agieren und reagieren. Dabei kann es auch zu Auseinandersetzungen kommen. Gewalt an Schulen ist kein neues, sondern ein bestehendes und
wiederkehrendes Phänomen, mit dem Kinder in Berührung kommen. Daher ist es wichtig, sie von Lehrer- und Lehrerinnen-, Betreuer- und Betreuerinnen- sowie Elternseite darin zu unterstützen, einen konstruktiven Umgang mit Konflikten zu entwickeln. Im Mittelpunkt muss dabei die Erarbeitung einer geeigneten Konfliktkultur stehen, die wiederum eine funktionierende Kommunikation zwischen Schülern und Schülerinnen, Lehrern und Lehrerinnen, Betreuern und Betreuerinnen sowie Eltern voraussetzt.
Mit unserem Schutzkonzept spiegeln wir, die Grundschule Stapelfeld, unsere Einstellung, Haltung und Werte gegenüber Menschen wieder. Die psychische und physische Unversehrtheit unserer Kinder und aller Personen, die an dieser Schule tätig sind, stehen hier im Vordergrund. Wir nehmen damit die Verantwortung für den Kinderschutz an.
Kinder haben ein Recht
- auf Gesundheit
- auf Betreuung
- auf Spiel, Freizeit, Ruhe und Kultur
- auf Schutz vor Ausbeutung, Missbrauch und Gewalt
- auf Meinungsäußerung, Information und Gehör
- auf Privatsphäre
- auf elterliche Fürsorge
Um die Persönlichkeitsentwicklung unserer Schüler und Schülerinnen zu entwickeln und zu fördern, stehen präventive Maßnahmen im Fokus unseres Schulalltags und unserer täglichen Unterrichtsarbeit. Dabei legen wir Wert auf Kommunikation, Achtung, Respekt, Freiheit, Gemeinschaft, Individualität und Verantwortung. Kinder haben ein Recht auf Bewegung und gesunde Ernährung.
Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieser Schule (Vor-und Nachmittag) bekennen sich zum Interventions- und Präventionskonzept gegen Gewalt und fördern dessen Umsetzung. Wir erwarten seitens der Eltern eine angemessene Unterstützung.
Leitbild
Wir tragen dafür Sorge, dass unsere Schule nicht zum Tatort wird und Schüler und Schülerinnen keine verbale, körperliche oder sexuelle Gewalt an unserer Schule erfahren.
Wir wollen ein Kompetenzort sein, an dem die Kinder, die innerhalb und außerhalb der Schule von verbaler, körperlicher und sexueller Gewalt bedroht oder betroffen sind, Hilfe und Unterstützung finden, um diese Gewalt zu beenden und verarbeiten zu können. Wir tragen Sorge für psychische und physische Unversehrtheit.
Ziel ist es, Schutz für betroffene Schüler und Schülerinnen herzustellen, präventiv und bereits bei ersten Anzeichen von Übergriffen und nicht erst bei strafrechtlich relevanten Gewalttaten.
Damit werden wichtige Schritte getan, das Tabu „Gewalt“, vor allem von sexueller Gewalt zu brechen, Täter und Täterinnen abzuschrecken und jeder Person in der Schule Sicherheit zu vermitteln. Prävention ist ein Qualitätsmerkmal unserer Schule.
Wir setzen als Schule ein wertvolles Signal für die Schüler und Schülerinnen:
- "Du bist nicht alleine"
- "Hier kannst du auf Hilfe zählen"
Die präventive Arbeit unserer Schule
Unsere Grundschule ist der Ort für unsere Kinder, an dem alle Mädchen und Jungen altersangemessene Informationen über Gewalt, auch sexualisierte Gewalt, erhalten sollen. Neben einzelnen Präventionspunkten kommt es auf eine präventive Erziehungshaltung und offene Kommunikation im Schulalltag an.
Die Präventionspunkte stellen gleichzeitig unsere Präventionsziele dar.
Es wird eine respektvolle, grenzwahrende Grundhaltung gelebt und im täglichen Miteinander vermittelt; zwischen den Kindern untereinander sowie zwischen Kindern und Erwachsenen. Ein kritischer, wertschätzender und toleranter Umgang mit Geschlechterrollen, sexueller Orientierung, Identitätsentwicklung, Vielfalt und Familienformen wird im Täglichen gelebt.
Folgende Präventionsmaßnahmen werden in unserer Schule speziell zum Thema sexualisierte Gewalt behandelt:
Deine Gefühle sind wichtig: Förderung des Vertrauens in die eigene Intuition und Stärkung von Gefühlen. Dazu gehört im Sachunterricht das Thema „Gefühle“ in Jahrgang 2, Theater „Dunkelziffer“: „Mein Körper gehört mir“ für Jahrgang 3 und 4
Die präventive Arbeit unserer Schule in Teamarbeit: Schulsozialarbeit/ Lehrkräfte
Die Förderung der Sozialkompetenz sehen wir als Grundlage der Prävention gegen Gewalt, hier arbeiten Lehrkräfte und Schulsozialarbeit eng mit einander.
Prävention Bewegung und Ernährung
Wir sind eine bewegte Schule. Wir folgen Kriterien guten Unterrichts. Bewegung gehört bei uns in jede Unterrichtsstunde und zu den Pausen: Unsere Kinder haben im Unterricht die Möglichkeit den Ort zu wechseln, auch außerhalb des Klassenraums zu arbeiten und in unterschiedlichen Positionen zu lernen (z.B. an der Fensterbank, im Liegen auf dem Sofa oder auch im Stehen). Im Unterricht wechseln sich kurze Inputphasen mit Phasen selbstbestimmten Lernens ab. Ebenso besteht die Möglichkeit sich individuell eine Auszeit zu nehmen. Die Lehrkräfte nutzen die Möglichkeit bei Bedarf Entspannungs- und Achtsamkeitsübungen mit der gesamten Klasse zu machen (z.B. Yoga, geführte Meditation, Fantasiereise, Igelballmassage, Pizzamassage).
Bei uns steht Bewegung im Vordergrund. In der folgenden Tabelle werden unsere präventiven Maßnahmen zum Konzept Bewegung dargestellt:
Neben ausreichender Bewegung, achten wir an unserer Schule auch auf eine gesunde Ernährung. Das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung beginnt mit einer gesunden Brotdose. Der Inhalt einer gesunden Brotdose wird den Eltern auf dem ersten Elternabend erläutert und den Kindern kurz nach der Einschulung im Rahmen des Sachunterrichts erklärt. Des Weiteren wird im Rahmen des EU-Programms „Obst und Gemüse“ die Schule wöchentlich zweimal mit regionalem Obst und Gemüse beliefert. Ebenso findet einmal im Jahr ein gemeinsames klassenübergreifendes gesundes Frühstück organisiert durch den Förderverein der Schule statt. Zur Vorbereitung auf das gesunde Frühstück beginnt der Schultag für alle Jahrgänge mit einem Quiz bzw. Spiel zum Thema Ernährung. Im Rahmen des Sachunterrichts erwerben die Kinder im Jahrgang 3/ 4 den AID-Ernährungsführerschein. Sie werden dazu angeleitet kalte und warme Speisen selbstständig zuzubereiten. Dabei wird die Ernährungspyramide in den Focus gestellt. Zum Teil werden die Lehrkräfte hierbei durch eine externe Ernährungsberatung unterstützt.
Beschwerdestrukturen
Angebote der Schulsozialarbeit, Vertrauenskräfte und andere Ansprechpartner (alle an Schule beschäftigten Erwachsenen) sind ein notwendiges Signal für unsere Kinder in Notlagen. Niedrigschwellige Beschwerdestrukturen sorgen dafür, dass problematische Vorfälle frühzeitig erkannt und benannt werden und entsprechend gehandelt wird.
Folgende Fragen geben dabei eine klare Antwort:
Jeder darf sich beschweren
Worüber darf man sich beschweren?
Es ist wichtig, dass unsere Kinder ihre Rechte kennen: Kinderrechte im Allgemeinen und den Verhaltenskodex unserer Schule (u.a. Schulordnung, Verhalten in Umkleideräumen, Duschkabinen beim Schwimmunterricht, Fotografieren, Kontakte in sozialen Netzwerken, Toilettengänge) im Besonderen. Damit schaffen wir die Voraussetzung, dass sich Kinder in einem Fall von Gewalt anvertrauen.
Wie und bei wem darf man sich beschweren?
- Persönliches Gespräch (u.a. mit Lehrkräften, Schulsozialarbeiterin, Schulleitung)
- Angebot einer Sprechstunde (Schulsozialarbeiterin)
- Schriftliche Kontaktaufnahme: per Brief, Mail (u.a. zu Lehrkräften, Schulsozialarbeit, Schulleitung)
- Telefonische Erreichbarkeit (von Lehrkräften, Schulsozialarbeit)
Die präventive Arbeit unserer Schule in Zusammenarbeit mit Eltern und externen Institutionen
- Arbeitsgruppe: „Wir machen unsere Kinder stark“ (Eltern und Schulleitung)
- Themenelternabende
- Theater „Dunkelziffer“: „Nein-Tonne“ und „Mein Körper gehört mir“
- Gesprächsangebote durch Schulsozialarbeit
- Schulplaner: Nummer gegen Kummer …
Interventionsplan
Der Interventionsplan regelt das Vorgehen in einem Verdachtsfall von Kindeswohlgefährdung und bietet allen schulischen Personen die notwendigen Handlungsstrategien. Er regelt das Vorgehen bei Verdacht, dass Schüler und Schülerinnen Gewalt erfahren und erfahren haben
- durch eine Person außerhalb der Schule z.B. Familie, Sportverein, Kirche;
- durch Mitschüler oder Mitschülerinnen (auch durch digitale Medien)
- durch Personal in der Schule
Lehrer und Lehrerinnen sind nach § 4 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) angehalten und durch Landesgesetze dazu verpflichtet, bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung tätig zu werden.
Im Falle eines Verdachts von Kindeswohlgefährdung, wird folgender Interventionsplan umgesetzt; zu beachten ist hier das unterschiedliche Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt und anderer Arten der Kindeswohlgefährdung.
Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Beratung mit der Schulleitung und Schulsozialarbeit
Die Beobachtungen werden der Schulleitung und der Schulsozialpädagogin geschildert, gemeinsam wird geprüft, ob gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vorliegen.
Liegt keine Gefährdung vor, aber Hilfebedarf?
Welche Angebote kann die Schule oder die Sozialarbeiterin anbieten/vermitteln?
Überprüft wird, ob die Eltern die Hilfsangebote tatsächlich annehmen und umsetzten. Ändert sich die Situation des Kindes nach einer bestimmten Zeit nicht erkennbar zum Positiven, werden die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erneut abgewägt.
Sollte die Einschätzung sein, dass ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt,
ist innerhalb von 24 Stunden eine Fachkraft für Kinderschutz nach § 8a SGB VIII (InsoFa) hinzuzuziehen.
Mit Hilfe dieser ist zu entscheiden, ob es sich um eine akute oder eine drohende Gefährdung handelt.
- Akute Gefährdung: Die Schulleitung informiert sofort die Eltern, anschließend den ASD (Jugendamt) per Fax: Vordruck „Meldung einer Kindeswohlgefährdung“
- Bei einem akuten Notfall/Krise/akute Gefahr kann die Kreisleitstelle angerufen werden (rund um die Uhr besetzt) oder das Amt für soziale Dienste (ASD) in Bad Oldesloe (9.00-15.30 Uhr), ursprünglich Jugendamt.
- Je nach Lage evtl. auch die Polizei.
- Drohende Gefährdung: Einbeziehung der Eltern und evtl. Kontaktaufnahme zum ASD (Jugendamt)
In einem Gespräch mit den Eltern (soweit dadurch der Schutz des Kindes nicht gefährdet wird!) wird auf geeignete Hilfsangebote verwiesen.
Beratung der Eltern zur Kontaktaufnahme mit dem ASD, um sich dort Hilfe zu holen, muss stattfinden.
Sollten die Eltern diesen Rat nach einer bestimmten Zeit nicht annehmen, wird das ASD von der Schulleitung aus kontaktiert. Die Eltern werden darüber im Voraus informiert.
Vorgehen bei Verdacht auf sexuelle Gewalt
Beratung mit der Schulleitung und Schulsozialarbeit
Beobachtungen werden der Schulleitung und der Schulsozialarbeiterin geschildert und gemeinsam wird geprüft, ob gewichtige Anhaltspunkte für einen Verdacht auf sexuelle Gewalt vorliegen.
Liegt keine Gefährdung vor, aber Hilfebedarf?
Welche Angebote kann die Schule oder die Sozialarbeiterin anbieten/vermitteln?
Überprüft wird, ob die Eltern die Hilfsangebote tatsächlich annehmen und umsetzten. Ändert sich die Situation des Kindes nach einer bestimmten Zeit nicht erkennbar zum Positiven, werden die Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung erneut abgewägt.
Die Schule kann sich Unterstützung bei der Fachberatung sexuelle Gewalt, Reinbek, Amt Stormarn) holen.
Maßnahmen und Rückmeldung durch das ASD (Jugendamt)
Das ASD (Jugendamt) veranlasst nach einer Abschätzung des Gefährdungsrisikos für den jeweiligen Schüler Maßnahmen nach dem SGB VIII. Das ASD (Jugendamt) unterrichtet die Schule über den Fortgang der Angelegenheit.
Schulinterne Verdachtsfälle
Bei schulinternen Verdachtsfällen wird ein externer fachkompetenter Kooperationspartner zur Einschätzung und Vorgehensweise einbezogen
Fortbildung
Für die Umsetzung des Interventions- und Präventionskonzepts gegen Gewalt ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Schule an Fortbildungsangeboten zu diesem Thema, insbesondere zum Thema „Sexualisierte Gewalt“ regelmäßig teilnehmen. Dieses dient der Qualitätssicherung, der fachlichen Weiterentwicklung, der Inhaltsweitergabe und vor allem der Sensibilisierung.
Basiswissen über sexuelle Gewalt an Kindern ist für alle schulischen Beschäftigten unerlässlich. Fortbildungen tragen zur Sensibilisierung bei und sind der richtige Ort, um Verunsicherungen und Fragen zu klären.
Folgende Schwerpunkte werden daher an der Grundschule Stapelfeld regelmäßig thematisiert:
- Merkmale von sexualisierter Gewalt an Kindern durch Erwachsene
- Dynamiken der Tat
- Was tun bei Verdacht
- Übergriffe durch Kinder und Jugendliche insbesondere sexualisierte Übergriffe
- Gewalt durch digitale Medien insbesondere sexualisierte Gewalt
- Welche Strukturen, räumlichen Gegebenheiten, Situationen oder Gepflogenheiten bergen besondere Risiken für sexuelle Übergriffe bis hin zu Missbrauch, auch auf dem Schulgelände und im Schulgebäude?
- Einheitliche sexualpädagogische Grundhaltung entwickeln
- Kindeswohlgefährdung - Was ist das/welche Arten gibt es? Wo ist die Grenze?
- Die Fortbildungen werden in Kooperation mit externen Fachkräften durchgeführt. (siehe Adressen unter Kooperationspartner)
Kooperationen
Fachbereich Jugend, Schule und Kultur
Fachdienst Soziale Dienste
Mommsenstr. 11
23843 Bad Oldesloe
ASD Trittau (Siek und Hoisdorf)
ASD Barsbüttel (Barsbüttel)
- Fachberatug sexuelle Gewalt, reinbek, Amt Stormarn
- Familiennetzwerk Siek (FaSiBa)
- Schulpsychologischer Dienst
- Pro Famila
- AWO Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
in der Nähe für Betroffene:
BKE Onlineberatung für Jugendliche ab 14 und Eltern
- Hilfetelefon (Bundesweit, kostenfrei und anonym)
- Hilfeportal des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs
- Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung und -vernachlässigung